SOFTWARE-LIZENZVERTRAG Bitte lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch. Wenn Sie die Software teilweise oder vollständig kopieren, kaufen, installieren oder verwenden, akzeptieren Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags, einschliesslich und im Besonderen die folgenden Einschränkungen: Verwendung gemäss Ziffer 3, Übertragbarkeit gemäss Ziffer 5.4, Gewährleistung gemäss Ziffer 6, Haftung gemäss Ziffer 6.3. Dieser Vertrag ist dem Lizenznehmer und jeder anderen Person, welche die Software erhalten hat und für die sie genutzt wird, gegenüber einklagbar. Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen dem Hersteller zu. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Hersteller erlaubt Ihnen lediglich im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen, die Software zu kopieren, herunterzuladen, zu installieren, zu verwenden oder auf sonstige Weise von der Funktionalität und dem geistigen Eigentum der Software zu profitieren. Die Software enthält keine Teile von GPL – Software. Für die gekaufte Software finden folgende Lizenzbestimmungen Anwendung. Die Lizenzbedingungen bilden eine Ergänzung zu den vom Kunden akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Präambel Der Lizenzgeber vertreibt die im Anhang zu diesem Software-Lizenzvertrag aufgeführten Computerprogramme im maschinen-lesbaren Objektcode (nachfolgend die «Software») einschliesslich der dazu gehörigen Anwenderdokumentation. Er ist berechtigt, Nutzungsrechte an der Software und der Anwenderdokumentation einzuräumen. Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Software zu nutzen und die im Vertrag entsprechenden Nutzungsrechte zu erwerben. Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer (gemeinsam die «Parteien») vereinbaren deshalb Folgendes: 2. Definitionen 2.1 PIT Solutions AG "PIT Solutions AG" steht für die PIT Solutions AG mit Hauptsitz in Rüti / Zürich (Schweiz), im Folgenden auch bezeichnet als Hersteller. 2.2 Computer "Computer" steht für ein Computergerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. 2.3 Zulässige Anzahl "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1) Installation für eine (1) Live-Domain sowie auf einer (1) Entwicklungsumgebung, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2.4 Software "Software" umfasst die gesamten gelieferten Informationen, welche sich nach erfolgreicher Bestellung und Bezahlung im Shop herunterladen können. 3 Softwarelizenzen Solange Sie die Software vom Hersteller oder einem berechtigten Reseller bezogen haben, und solange Sie die Bedingungen dieses Vertrages einhalten, gewährt Ihnen der Hersteller eine nicht-exklusive, zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Verwendung der Software auf die in der Dokumentation beschriebene Weise und für die dort beschriebenen Zwecken gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Die Nutzungsrechte werden im Punkt 5 weiter beschrieben und konkretisiert. 3.1 Allgemeine Verwendung Sie dürfen eine Kopie der Software auf kompatiblen Computern bis zur zulässigen Anzahl (1 Installation vgl. Punkt 2.3) installieren und verwenden. 3.2 Sicherungskopie Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software gemäß Ziffer 5.4 dieses Vertrages übertragen und die Software selber nicht mehr weiter verwendet.